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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 3. Oktober 2023

Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die «AGB») regeln die Rechte und Pflichten der schweizerischen Netstream AG (nachfolgend «Netstream») sowie ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich die «Kunden» und gemeinsam die «Parteien») , sofern und soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Geltung allfälliger Kunden-AGB wird ausdrücklich wegbedungen.

Die Datenschutzerklärung der Netstream AG informiert über die Bearbeitung von Personendaten und über die Rechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.

1.     Gegenstand und Vertragsbestandteile

Gegenstand der vorliegenden AGB ist die Erbringung verschiedener Dienstleistungen durch Netstream für Kunden (nachfolgend gemeinsam die «Dienstleistungen»).:

Die jeweils zu erbringenden einzelnen Leistungen werden mit einzelnen Kunden in einem Dienstleistungsvertrag individuell vereinbart.

Vertragsbestandteile sind insbesondere der jeweilige Dienstleistungsvertrag sowie die vorliegenden AGB. Der Dienstleistungsvertrag geht den Bestimmungen der vorliegenden AGB vor.

2.     Offerte und Vertragsschluss

Über den Online-Shop von Netstream können Standardpakete mit dem jeweils aufgeführten Dienstleistungsumfang bestellt und gekauft werden. Die online angebotenen Standardpakete gelten als Offerten. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Bestellung unter Akzeptanz der vorliegenden AGB zustande.

Bei individuell verhandelten Verträgen gilt die Zustellung des jeweiligen Dienstleistungsvertrags an einzelne Kunden als Offerte. Andere im Lauf der Vertragsverhandlungen abgegebene Dokumente wie Angebote oder Dokumentationen gelten juristisch nicht als Offerten und sind nicht bindend, es sei denn, Netstream habe dies schriftlich zugesichert.  Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines -Dienstleistungsvertrags oder die Buchung über den Online-Shop von Netstream durch beide Parteien zustande. Die Zustellung des unterzeichneten Dienstleistungsvertrages in digitaler Form (beispielsweise als PDF mit gescannten Unterschriften) per E-Mail gilt auch als Unterzeichnung. Ohne anderslautende Hinweise im zugestellten Dienstleistungsvertrag bleibt Netstream für 30 Tage an eine Offerte gebunden.

3.     Pflichten der Vertragsparteien

3.1  Pflichten von Netstream

Netstream erbringt die Dienstleistungen im jeweils individuell vereinbarten Rahmen und unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt.

Über allfällige Leistungsstörungen informiert Netstream auf der «Status»-Webseite unter
«status.netstream.ch». Der Kunde kann auf dieser Webseite Einstellungen vornehmen, sodass er bei Leistungsstörungen notifiziert wird.

3.2  Pflichten der Kunden

Die Kunden sind verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Nutzung der Dienstleistungen benötigten Endgeräte sowie für die Datenleitung für den Zugriff auf die Dienstleistungen (beispielsweise Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miet- oder Internetverbindungen usw.). Die Kunden stellen sicher, dass die Konfiguration und der technische Stand allfälligen Vorgaben von Netstream entspricht.

Die Kunden sind verpflichtet, ihre Infrastruktur vor Zugriffen unberechtigter Dritter zu schützen und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

Bei schwerwiegenden Verletzungen der Mitwirkungspflichten der Kunden oder bei rechtswidriger Nutzung der Dienstleistungen durch die Kunden sowie bei einem begründeten entsprechenden Verdacht, ist Netstream berechtigt, den Zugang der Kunden zu den Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn die Verletzung Auswirkungen auf die Infrastruktur von Netstream hat oder haben kann. Eine rechtswidrige Nutzung liegt beispielsweise bei der Speicherung von Inhalten vor, die mutmasslich oder tatsächlich strafbar sind oder die Rechte Dritter verletzen.

4.     Leistungsumfang und Leistungsstörungen

4.1  Leistungsumfang und Support

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Der -Dienstleistungsvertrag beinhaltet falls vereinbart auch das Service-Level-Agreement (SLA) sowie die Kosten der Dienstleistungen.

Soweit im der Dienstleistungsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, beinhalteten die Dienstleistungen folgende Support-Leistungen:

  • Helpdesk während den Geschäftszeiten
  • Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen während den Geschäftszeiten
  • Fehler- und Störungsbeseitigung gemäss SLA

Als Geschäftszeiten gelten die Wochentage von Montag bis Freitag jeweils von 09.00–17.00 Uhr mit Ausnahme des Bundesfeiertags, der kantonalen und kommunalen Feiertage am Sitz von Netstream.

Weitergehende Support-Leistungen werden separat und nach Stundenansatz in Rechnung gestellt. Die geltenden Stundenansätze sind der jeweils geltenden Preisliste zu entnehmen.

4.2  Leistungsstörungen

Die Kunden sind verpflichtet, Netstream Funktionsausfälle, -beeinträchtigungen oder -störungen unverzüglich und so genau wie möglich anzuzeigen. Netstream stellt für solche Meldungen rund um die Uhr ein Ticket-System und eine Support-Telefonnummer zur Verfügung.

5.     Verfügbarkeit und Wartung

5.1  Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem SLA. Soweit im SLA nichts oder nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Verfügbarkeit 99.9 % pro Kalenderjahr abzüglich der für Wartungsarbeiten benötigten Zeiträume.

Die Verfügbarkeitskennzahlen umfassen nicht die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen aufgrund von Wartungsarbeiten, falscher Konfiguration durch Kunden, Ausfällen, welche durch Kunden verursacht wurden oder Ausfällen, welche nicht in der Verantwortung oder im Machtbereich von Netstream liegen wie insbesondere höhere Gewalt.

5.2  Wartungsarbeiten

Planmässige Wartungsarbeiten finden in aller Regel einmal pro Monat statt. Planmässige Wartungsarbeiten, welche den Zugriff der Kunden auf die Cloud-Dienstleistungen und ihre Daten beeinträchtigen, finden in aller Regel ein Mal pro Jahr statt.

Planmässige Wartungsarbeiten werden in aller Regel zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr durchgeführt. Sind Kunden von den Wartungsarbeiten betroffen, informiert Netstream auf der «Status»-Webseite unter «status.netstream.ch» nach Möglichkeit 7 Tage vorher über die Einschränkungen.

Bei unplanmässigen Wartungsarbeiten werden die Kunden ebenfalls auf der «Status»-Webseite unter «status.netstream.ch» informiert. Im Fall von kurzfristigen oder notfallmässigen Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit Zeitfenster gewählt, die einen möglichst kleinen Einfluss auf die Kunden haben.

6.     Leistungen von Dritten

Netstream ist berechtigt, für die Erbringung der Dienstleistungen Dritte hinzuzuziehen. Netstream haftet für Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern wie für eigene Handlungen oder Unterlassungen.

7.     Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte und sonstigen Rechte an der Infrastruktur sowie an allfälliger für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlicher Software, verbleibt, unabhängig von der Schutzfähigkeit, bei Netstream. Die Kunden erwerben keine Rechte an der enthaltenen Software.

8.     Daten

Soweit die Netstream AG als Auftragsverarbeiterin für die Kundschaft tätig ist, bildet der Auftragsverarbeitungsvertrag von Netstream Bestandteil dieser AGB.

Die Kunden behalten die Hoheit über ihre Daten. Die Kunden sind selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Netstream ist ausschliesslich berechtigt, Daten von Kunden im Rahmen gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen sowie für die Erbringung von Dienstleistungen sowie für die Verbesserung solcher Dienstleistungen zu nutzen, insbesondere in aggregierter oder anonymisierter Form. Für die Bearbeitung von Daten durch Netstream im Auftrag gilt im Übrigen der Auftragsverarbeitungsvertrag von Netstream.

Die Kunden gewährleisten den Datenschutz von Personen, über die sie Daten bearbeiten. Dazu zählt insbesondere die Information solcher Personen sowie das Einholen allenfalls erforderlicher Einwilligungen für die Bearbeitung von Daten.

Kunden können einen Service namens Object Lock im Object Storage (Cloud Online Speicher) nutzen (netstream.ch/objectlock/). Dieser bewirkt grundsätzlich, dass Daten nicht gelöscht werden können. Je nach Sicherheitsstufe kann dabei nur der Admin eines Unternehmens Daten löschen. In der höchsten Sicherheitsstufe kann jedoch sogar Netstream als Provider keine Daten löschen. Entsprechend ist ein Kunde auch über eine allfällige Kündigung hinaus verpflichtet, die Datensicherung zu bezahlen, bis der Object Lock vom System aufgehoben wird.

9.     Gewährleistung und Haftung

9.1  Gewährleistung

Netstream gewährleistet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistungen. Die Kunden werden jedoch darauf hingewiesen, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei den in diesen AGB oder in Dienstleistungsverträgen enthaltenen Verfügbarkeitskennzahlen (vgl. Ziff. 5.1 handelt es sich um Richtwerte.

Im Fall von Einschränkungen oder Beeinträchtigungen sowie sonstigen Mängeln, welche Netstream von Kunden mitgeteilt werden, ergreift Netstream die zur Mängelbehebung notwendigen Massnahmen innert der im SLA definierten Reaktionszeiten. Die Einhaltung der Reaktionszeiten kann jedoch nicht garantiert werden.

Für Einschränkungen und Beeinträchtigungen, welche nicht in der Verantwortung oder im Machtbereich von Netstream liegen, übernimmt Netstream keine Gewährleistung. Darunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, Internet-Ausfälle und höhere Gewalt.

Ebenfalls keine Gewährleistung kann Netstream für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen übernehmen, welche vom Kunden verursacht wurden. Etwa bei Nichtverwendung bei der von Netstream empfohlenen Hard- und Softwarekonfiguration, Fehlbedienung, unzulässigen Eingriffen in dieInfrastruktur oder bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten.

9.2  Haftung

Netstream haftet ausschliesslich für direkte Sach- oder Vermögensschäden aus der Erfüllung von Dienstleistungsverträgen, sofern ein Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Die Haftung bei leichtem und mittlerem Verschulden wird wegbedungen. Ebenso wegbedungen wird die Haftung für Hilfspersonen mit Ausnahme der Haftung für Leistungen von Dritten gemäss Ziff. 7.

In allen Fällen ist die Haftung auf den Betrag, den ein betroffener Kunde für die Dienstleistungen im Monat vor dem Schadenereignis bezahlt hat, beschränkt. Die Haftung für alle weiteren Schäden, insbesondere direkte oder mittelbare Schäden sowie für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Eine Haftung ist auch in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Schäden ausserhalb der Verantwortung oder des Machtbereiches von Netstreams (beispielsweise nicht von Netstream beeinflussbare technische Gegebenheiten, höhere Gewalt und dergleichen)
  • Nichteinhaltung von Verfügbarkeitskennzahlen
  • Nichteinhaltung von Reaktionszeiten gemäss SLA
  • Datenverlust
  • Handlungen Dritter
  • Schäden durch Zugriffe von unberechtigten Dritten, welche durch Handlungen oder Unterlassungen der Kunden ermöglicht werden
  • Handlungen von Kunden
  • Schäden, welche durch die Schadenminderungspflicht der Kunden hätten vermieden werden können
  • Nichtverfügbarkeit wegen Wartungsarbeiten

10.  Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die durch einzelne Kunden zu leistende Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Dienstleistungsvertrag respektive nach den aktuellen Preislisten von Netstream, sofern der Dienstleistungsvertrag auf diese verweist.

Netstream ist jederzeit berechtigt, die Preislisten einseitig anzupassen. Preisänderungen werden den Kunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

Kunden, die mit einer Anpassung der Preislisten nicht einverstanden sind, steht die ausserordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages auf den Zeitpunkt der Preisanpassung hin offen.

Rechnungen sind von Kunden innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist fällt der Kunde ohne Weiteres und insbesondere ohne Mahnung automatisch in Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5.0 % per Annum geschuldet. Gemäss Ziff. 11 darf Netstream sodann die Dienstleistungen sperren und den Vertrag kündigen.

11.  Sperrung

Netstream kann Dienstleistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder auf be-stimmte Leistungen beschränken, wenn i) ein ausserordentlicher Kündigungsgrund gemäss Ziff. 12 vorliegt, ii) die Sperrung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte, und iii) bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten bis zur Leistung eines Depots gemäss Ziff. 7. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung mit geeigneten Mitteln unterrichtet. Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung wegfällt. Sofern der Kunde den Grund für die Sperrung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Bezah-lung der Dienstleistung während einer Sperrung unberührt und es können dem Kunden für die Sperrung und Entsperrung je eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.

12.  Ausschluss der Verrechnung und Forderungsabtretung

Kunden sind nicht berechtigt, allfällige eigene Ansprüche mit Forderungen von Netstream zu verrechnen. Netstream ist berechtigt, allfällige eigene Ansprüche mit Forderungen von Kunden zu verrechnen.

Netstream ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber Kunden an Dritte abzutreten oder Dritte mit Inkasso und Vollstreckung zu beauftragen.

13.  Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1                 Allgemeines

Vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen im jeweiligen Dienstleistungsvertrag werden Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen per Monatsende ordentlich gekündigt werden. Im individuellen Dienstleistungsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben vorbehalten.

Sämtliche Verträge können schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

13.2                 Ausserordentliche Kündigung

Beim Vorliegen von wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit ausserordentlich und fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn Kunden ihrer Zahlungspflicht in Verzug geraten sind.

Werden von einem Kunden während mehr als drei Monaten keine Daten mehr gelagert, ist Netstream zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt.

14.  Schlussbestimmungen

14.1                 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

14.2                 Höhere Gewalt

Die Parteien sind von ihren Pflichten gegenüber der jeweils anderen Partei befreit, sofern, solange und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Streik, Sturm und sonstige Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien sowie sonstige von den Parteien nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei bei Eintritt eines solchen Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

14.3                 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien kommt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des Kollisionsrechts, zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Netstream.

 

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